Die Signatur lautet - System Max B. Martin / No. 34 / D.R.-Patent a. - . Der kleine Buchstabe a. in der Signatur deutet auf den Umstand, dass zum Zeitpunkt der Herstellung des Instrumentes das Patent bereits angemeldet war, aber noch nicht erteilt wurde.
Die einzelnen Teile der Ventilmaschine sind mit der Nr. 3 und den üblichen Punkten gekennzeichnet.
Max B. Martin signierte und nummerierte seine kompensierenden Instrumente offensichtlich nur in der Zeitspanne zwischen der Patentanmeldung und der Erteilung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Danach gab es ja einen klaren Bezug vom erteilten Patent zum Erfinder, so dass eine Signatur für abkömmlich gehalten wurde. Zudem war Max B. Martin bestimmt selbst davon überzeugt, dass diese komplizierte Konstruktion so schnell keiner ohne Lizenz kopieren würde. Er erhielt sein Patent im September 1925 unter der Nr. 434890. Das hier gezeigte Tenorhorn wurde somit vor dem September des Jahres 1925 gebaut.