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Die Erteilung von Patenten gab dem Erfinder ein Schutzrecht für einen begrenzten Zeitraum und diente der Reputation seines Schaffens.

Die nachfolgenden

Patentzeichnungen mit Erklärungen

von Patentschriften des kaiserlichen Patentamtes stellen nur einen sehr kleinen Ausschnitt aus der Vielzahl von erteilten Patenten im Instrumentenbau bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts dar.

 

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Patentschrift Nr. 11511
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes in Berlin.

Erteilt wurde das Patent am 6. Mai 1880 für C.W. Moritz in Berlin.

Die Firma C.W. Moritz (Carl Wilhelm Moritz) war beginnend von 1820 über 100 Jahre in Berlin ein führendes Metallblasinstrumenten-bau-Unternehmen. Von Anbeginn lag der Schwerpunkt in der Konstruktion und im Bau von Ventilblasinstrumenten.
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Zahlreiche Patente zeugen vom innovativen Schaffen der Firma Moritz.
Das hier vorliegende Patent wurde erteilt, als Johann Carl Albert Moritz das Unternehmen leitete.

Der grundsätzliche Anspruch des Patentes liegt im Versuch, die Übertragungswege zum Ventil bei einer Tastenbetätigung so kurz wie möglich zu halten, um Reaktionszeiten zu minimieren.


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In der Patentzeichnung werden drei Möglichkeiten aufgezeigt. Figur 1-3 und Figur 4-5 betreffen Drehventile, Figur 6-7 betrifft ein Pumpventil. Durchgesetzt hatten sich diese konstruktiven Lösungen aber nicht.




Quelle: DE 11511 A




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Patentschrift Nr. 23683
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes.

Erteilt wurde das Patent am 9. Dezember 1882 für E.G. Heidrich in Breslau.

Eduard Gustav Heidrich konstruierte auf Anraten des Musikschriftstellers und Komponisten Hermann Eichhorn ein Sopran-Waldhorn (laut Dr. H. Heyde auch Diskanthorn genannt).
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Es soll die Ansprache in hohen Tonlagen erleichtern. Das Sopran-Waldhorn spielt eine Oktave höher als ein herkömmliches Waldhorn, wobei ein 4. Ventil als Gegenpol dient, um den Verlust des Tonumfanges in der Tiefe auszugleichen.
Das 4. Ventil vertieft seinerseits um eine Quart (auch Quartventil bezeichnet).
Konstruktiv ist die Rohrlänge deutlich kürzer als beim konventionellen Waldhorn, was die
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Beibehaltung der vertrauten Klangfärbung erschwert.
E.G. Heidrich war bemüht, diesen Nachteil mit einem wesentlich weiteren Rohrdurchmesser und Mensurverlauf zu kompensieren.

Quelle:
DE 23683 A,
Das Ventilblasinstrument, Dr. Herbert Heyde, Breitkopf & Härtel Verlag 1987


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Patentschrift Nr. 38809
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes.

Erteilt wurde das Patent am 26. Mai 1886 für A. Lecomte & Co. in Paris.

Die Erfindung bezweckt die Verbindung zweier in verschiedenen Tonarten spielende Instrumente zu einem Einzigen.
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Der Tonwechsel erfolgt nur durch Tastendruck mit dem linken Zeigefinger auf zwei mittels Traverse verbundene Zusatzventile vor und nach der Ventilmaschine, um den Luftstrom bei Bedarf in unabhängig agierende Schleifenstränge der Ventilmaschine zu leiten. Die drei Hauptventile der Ventilmaschine haben dabei eine Doppelfunktion.

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Bei Lichte betrachtet, war der gedankliche Weg zu dem im Jahre 1897 patentierten Doppelhorn von Fritz Kruspe in Erfurt nicht sehr weit, zumal in der hier vorliegenden Patentschrift ausdrücklich erwähnt wird, dass das Tonwechselsystem auch mit Drehventilen realisierbar ist.

Quelle: DE 38809 A
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Patentschrift Nr. 48982
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes

Erteilt wurde das Patent am 3. Januar 1889 für Josef Schediva in Odessa.

Josef Schediva verbindet in seinem Patent mehrere Einzelaspekte.
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In der Fig.2 der Zeichnung werden drei verschiedene Anschlagmöglichkeiten bei der Ventilbetätigung aufgezeigt. Jedes Ventil zeigt dabei eine andere Variante. Des Weiteren sind in der Fig.1 und der Fig.4 modifizierte Achslagerungen der Ventilwechsel dargestellt.

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Und zu guter Letzt soll ein zusätzliches Gelenk in der Schubstange für einen leichteren Gang sorgen. Zu sehen in der Fig.5 und der Fig.6.

Quelle: DE 48982 A



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Patentschrift Nr. 58323
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes.

Erteilt wurde das Patent am 4. Oktober 1890 für Ambrogio Santucci in Verona (Italien).

Ambrogio Santucci verwendet für den Rückzug nach dem Drücken der Ventile die Kraft von Spiralfedern als Alternative zu den sonst üblichen Trommeldruckwerken bei Drehventilen.
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Laut Patentschrift soll mit dieser Lösung den „Uebelständen“ der Trommelfedern „begegnet werden“. Welche das sein sollen, bleibt jedoch unklar.

Der Vorteil dieser Spiralfeder-variante liegt sicherlich in der recht einfachen Bauweise. Hingegen dürften sich die Reibung des Federdrahtes beim Umlenken um die Führungsachse nachteilig auf den Verschleiß und das Geräusch ausgewirkt haben.
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Besonders im Vergleich zu den Trommeldruckwerken gab es noch einen weiteren Nachteil. Die Federkraft konnte nicht verändert werden. Hier half nur ein Austausch der Feder.

Quelle: DE 58323 A






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Patentschrift Nr. 81082
(Klasse 51) des kaiserlichen Patentamtes.

Erteilt wurde das Patent am 30. Januar 1894 für Hermann Prager-Bauer in Zürich (Schweiz).

Laut Patentschrift ist der Wechsel des Drehventils durch drei Durchgänge geprägt, wobei in Ruhelage der Ventile ein vollkommen gerader Winddurchgang gewährleistet wird. Bei Ventilbetätigung kann der Luftstrom in zwei sich gegenüberliegenden Ventilschleifen (doppelter Ventilzug) umgeleitet werden.
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In Verbindung mit drei weiteren nachgeschalteten Verkürzungsventilen, bei denen das Prinzip der Luftführung bei Ruhelage der Ventile genau umgekehrt funktioniert, sind die negativen Einflüsse der Ventile auf die Intonation und Klangfarbe deutlich verringert worden.
Eine bescheidene Bekanntheit erfuhr die Erfindung von Hermann Prager erst nach dem 1. Weltkrieg durch die Umsetzung seiner Ventilkonstruktion an den Waldhörnern von August Knopf in Markneukirchen.



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Speziell beim Modell Siegfriedhorn. Durch die Kompliziertheit im Gebrauch hielt sich der Erfolg aber in Grenzen.
Auch diese Erfindung ist ein beispielhaftes Zeugnis, dass nicht wenige Patente nur eine Weiterentwicklung der in den „Urpatenten der Ventilära“ verankerten Ideen darstellen, denn Drehventile mit drei Durchgängen waren bereits seit 1828 durch den Patentantrag von Friedrich Blühmel klar definiert.

Quelle: DE 81082 A



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Patentschrift Nr. 121585
(Klasse 51c) des kaiserlichen Patentamtes in Berlin.

Erteilt wurde das Patent am 8. November 1900 für Charles Gerard Conn in Elkhart (USA).

Laut Patentschrift erlaubt die geänderte Rohrführung in den Ventilen eine Verbindung der beiden Stimmzüge mit dem ersten und dritten Ventil,
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um den Rohrverlauf konischer gestalten zu können.
Der entstehende Vorteil besteht offenbar darin, dass (Zitat) „…ein sanfterer und reinerer Ton erzeugt wird.“

C.G. Conn vermarktete das Instrumentenmodell unter der Bezeichnung CONN-QUEROR, wobei der in der Zeichnung dargestellte Rohrverlauf nicht sehr häufig gebaut wurde.
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Eine andere Variante innerhalb der CONN-QUEROR Modell-Reihe fand in Amerika eine wesentlich größere Verbreitung.

Quelle: DE 121 585 A







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Patentschrift Nr. 122540
(Klasse 51c) des kaiserlichen Patentamtes in Berlin.

Erteilt wurde das Patent am 4. September 1900 für F. Schediwy in Ludwigsburg.

Die Begründung zur Patenterteilung beruht ausschließlich darauf, dass die Rohrführung den Vorteil bietet, die Ventilmechanik besser vor Stößen zu schützen und dem
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Daumen und dem kleinen Finger der spielenden Hand eine gute Auflage zu ermöglichen.

Schediwy vermeidet es sehr geschickt, die augenscheinlich bessere Windführung bei triangulärer Ventilanordnung zu erwähnen, da diese „Dreiecks-maschine“ bereits von Wiener und Graslitzer Instrumentenbauern bekannt war, aber die Vorteile der Rohrführung nur in Verbindung
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mit genau dieser Ventilanordnung einher ging.
Somit wurde die Dreiecksmaschine indirekt mit patentiert.

Quelle: DE 122540 A







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Patentschrift Nr. 147520
(Klasse 51c) des kaiserlichen Patentamtes in Berlin.

Erteilt wurde das Patent am 14. Mai 1902 für Samuel Frederic Richer in London.

Die Erfindung soll entsprechend der Patentbeschreibung bewirken, die Hubbewegung des Ventilkolbens zu verkürzen.
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Hierzu wird ein zweites kleineres Ventilgehäuse inklusive Kolben mit dem größeren Hauptventil verbunden, um für den Wind eine Ausweichmöglichkeit ohne Verengung zu schaffen.

Die Wirkungsweise ist sehr kompliziert und war in der Ventilherstellung äußerst aufwendig, so dass die gewünschte Verbreitung ausblieb.
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Quelle: DE 147520 A


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Patentschrift Nr. 148905
(Klasse 51c) des kaiserlichen Patentamtes in Berlin.

Erteilt wurde das Patent am 2. April 1903 für Jacob Löw in Münster / Westfalen.

Jacob Löw bezeichnete seine Klappenventile als Tonwechselvorrichtung, welche die herkömmlichen Pump- und Drehventile ersetzen sollten. Die beschriebenen Vorzüge deuteten auf eine geringere Reibung im Ventilgehäuse und kürzere Wege beim Betätigen der Drucktasten.
Des Weiteren wurden Gewichts-


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einsparungen und eine leichtere Tonerzeugung durch einen optimierten Luftstrom angepriesen.

Drei Jahre später erhielt Jacob Löw noch ein ergänzendes Patent (D.R.P. 183172) zu weiteren Verbesserungen seiner Klappenventilkonstruktion.

Fest steht, dass der Fertigungsaufwand durch eine Vielzahl von komplizierten Einzelteilen in Verbindung mit dem gegossenen Kastengehäuse recht hoch war. Auch die konstruktiv bedingten Polsterungen der Klappen schützten nicht vor Undichtigkeiten und ungewollten Geräuschen.
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Ein weiterer Nachteil war die Anfälligkeit für Ablagerungen im Ventilkasten aufgrund der Kombination von eckigen und runden Querschnitten. Daraus schlussfolgernd konnte man auch nicht von einem optimierten Luftstrom sprechen.

Obwohl Jacob Löw in einigen Signaturen auf eine Patentierung in 12 Staaten hinwies, gab es nach Ablauf des Patentschutzes keine weitere Verbreitung. Löw selbst blieb aber über viele Jahre seiner Idee treu, was man an der Zahl erhaltener Instrumente festmachen kann.


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Patentschrift Nr. 175944
(Klasse 51c, Gruppe 24) des kaiserlichen Patentamtes.

Erteilt wurde das Patent am 5. September 1905 für William George Porter in Tamworth (Großbritannien).

Die Patentschrift zeigt eine mit dem Aufsteckstift verbundene Konstruktion für das Mundrohr. Es ist somit eher ein Zusatzteil und kein fester Bestandteil des Instrumentes.

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Hauptzweck der Erfindung ist das Umstimmen in einen anderen Ton durch Rohrlängenänderung, ohne dass der Musiker den Aufsteckstift wechseln muss. Zum Beispiel von der Stimmung B auf A und umgekehrt. Die lange Gewindestange mit den Anschlagmuttern erlaubt ferner eine individuelle Einstellung des Ein- oder Auszuges zur Feinabstimmung. Ein kleiner Hebel fixiert dabei die Anschlagmutter, um eine axiale Verschiebung zu verhindern.
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Quelle: DE 148905 A







Trotz der wahrscheinlich guten Zweckerfüllung war der Einsatz auf wenige Bauformen (z.B. dem Cornet à pistons) begrenzt. Außerdem war die Fertigung sehr aufwendig und somit teuer.
Resultierend war diese Erfindung nicht sonderlich von Erfolg gekrönt.





Quelle: DE 175944 A
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